§ 1 - Beiträge

Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt 25,– EUR für Mitglieder ab 18 Jahren und 18,– EUR für Minderjährige. Bei Neumitgliedern kann der Beitrag im ersten Jahr anteilig im Rahmen der verbleibenden Monate der Mitgliedschaft reduziert werden.

§ 2 - Projektgruppen (PGs)

Projektgruppen sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Projektgruppen müssen allen Mitgliedern offen stehen und können auch Nicht-Mitglieder aufnehmen. Projektgruppen haben im Sinne des Vereins zu handeln.

(1) Alle Projektgruppen müssen bei ihrer Gründung schriftlich den Zweck der PG definieren und einen PG-Leiter bestimmen. Der Leiter ist gegenüber dem Verein verantwortlich für alle Aktionen der PG. PG-Leiter müssen Mitglieder sein. Die Projektgruppe wird durch die Anerkennung der Projektgruppe und deren Leiter durch den Vorstand offiziell.

(2) Projektgruppen sind verpflichtet auf Anfrage des Vorstands einen Bericht über die vergangenen Aktionen abzugeben.

(3) Wird der Projektgruppe Geld des Vereins in Eigenverantwortung zugeteilt, so ist der Leiter für diese Mittel, deren sachgemäßen Einsatz und die zeitnahe Abgabe von Quittungen und nicht genutzten Geldern verantwortlich. Alle Gelder und materiellen Güter der PG sind weiterhin Vereinseigentum.

(4) Erstellt die Projektgruppe im Rahmen ihrer Tätigkeit Außendarstellungen des Vereins oder der Projektgruppe, so sind diese vor der Veröffentlichung/Weitergabe vom Vorstand zu bestätigen.

(5) Bei Konflikten zwischen mehreren Projektgruppen ist der Vorstand als Schlichter einzusetzen.